Viele Länder haben das Impfen mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca aufgrund von vereinzelten Thrombosefällen vorerst gestoppt. Am Donnerstag will die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) eine richtungsweisende Entscheidung treffen, wie es mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Pharma-Konzerns nun weitergehen soll.
Der Fachanwalt für Medizinrecht, Alexander Ehlers, glaubt, dass die europäische Arzneimittelbehörde EMA beim Impfstoff von Astrazeneca Beschränkungen für bestimmte Patienten erlassen wird und der Impfstopp dann entsprechend aufgehoben wird. Beschränkungen für bestimmte Patienten zur Verfügung stehen wird.
Warnhinweis könnte ergänzt werden
"Wir erwarten (...), dass die EMA wahrscheinlich einen Warnhinweis ergänzend aufnehmen wird, und zwar dahingehend, dass Patientinnen und Patienten mit Blutgerinnungsstörungen und Einnahme von Kontrazeptiva, also Antibabypille, hier von der Impfung ausgenommen werden sollten", sagte der Direktor des Health Care Management Institutes an der privaten EBS Universität für Wirtschaft und Recht bei Frankfurt am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk. "Das ist zu erwarten und insofern wird der Impfstoff weiterhin zur Verfügung stehen".
Die EMA will an diesem Donnerstag entscheiden. Der Gebrauch des Astrazeneca-Impfstoffs war in Deutschland und weiteren Ländern nach vereinzelten Thrombosefällen nach Impfungen ausgesetzt worden. Deutschland impft bis zur EMA-Entscheidung nur die anderen zugelassenen Präparate.
Eine Aufhebung des Impfstopps sollte das Impfen wieder beschleunigen und auch der Aktie von Astrazeneca frische Impulse verleihen. Investierte Anleger bleiben an Bord und sichern die Position mit einem Stopp bei 75,00 Euro nach unten ab.
(Mit Material von dpa-AFX)