Die EU-Kommission verbucht einen Triumph und verdonnert gleich zwei große US-Tech Unternehmen zu einer Milliardenstrafe. Nach zähen Streitigkeiten um Milliardenbeträge kassieren die zwei Tech-Giganten Apple und Google eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter in Luxemburg bestätigten eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission. Hier lesen Sie die Details.
Im Fall von Apple ging es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro - plus Zinsen. Wie Apple am Dienstag in Bezug auf die EuGH-Entscheidung mitteilte, dürfte im bis zum 28. September laufenden vierten Geschäftsquartal eine einmalige Steuerbelastung von bis zu rund 10 Milliarden Dollar (rund 9 Milliarden Euro) verbucht werden.
Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. 2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.
Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik.
Die Kommission ging gegen die Entscheidung des EU-Gerichts vor - und hatte Erfolg. Die Richter am EuGH hoben das frühere Urteil nun auf und entschied den Fall gleich endgültig: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei. Die EU-Kommission habe hinreichend nachgewiesen, dass bestimmte durch die Verkäufe von Apple-Produkten außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen.
Von Apple hieß es, es sei in dem Fall nie darum gegangen, wie viel Steuern das Unternehmen zahle, sondern an welche Regierung sie gehen müssen. "Wir zahlen immer alle Steuern, die wir schulden, egal wo wir tätig sind, und es gab nie eine Sondervereinbarung."
Verfahren gegen Google
Im Fall von Google ging es um einen langwierigen Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate seines eigenen Preisvergleichs gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH - wieder ohne Erfolg: Dieser bestätigte nun die von der EU-Kommission verhängte Milliardenstrafe.
Google reagierte ebenfalls wenig erfreut: "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts", teilte ein Google-Sprecher mit. Das Urteil beruhe auf einem sehr speziellen Sachverhalt, man habe bereits 2017 Änderungen vorgenommen, um der Entscheidung der Brüsseler Behörde nachzukommen.
Für die beiden Konzerne sind die Strafen hoch. Da die Verfahren allerdings schon länger laufen und entsprechende Rückstellungen gebildet wurden und die Unternehmen auf großen Cash-Reserven sitzen, reagierten die Aktien gelassen. Dennoch hat das Urteil Signalwirkung, da auch weitere Verfahren gegen andere Unternehmen wie Amazon noch laufen.
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Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.
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Mit Material von dpa-AFX