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15.03.2019 ‧ Markus Horntrich

Apple: Spotify-Vorwürfe unbegründet? Aber das muss man unbedingt beachten ...

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Apple

Apple hat den gestern geäußerten Vorwurf des Streamingdienstes Spotify zurückgewiesen. In einer langen Stellungnahme auf die Vorwürfe geantwortet, die die Schweden gegen Apple erheben. Die Aktie war davon ohnehin nicht negativ beeinträchtigt, der Wert befindet sich in einer stabilen Aufwärtsbewegung. Wie weit kann diese noch gehen?

Spotify greife zu "irreführender Rhetorik", um eigene finanzielle Interessen voranzutreiben, kritisierte Apple in einer veröffentlichten ausführlichen Antwort. Spotify hatte am Mittwoch eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Der Musikstreaming-Marktführer argumentierte unter anderem, er sei dadurch im Nachteil, weil er für Abo-Abschlüsse innerhalb der iPhone-App einen spürbaren Teil der Erlöse an Apple abgeben müsse, während der Plattform-Betreiber selbst bei Apple Music den gesamten Betrag behalten könne. Außerdem habe Apple Spotify von eigenen Produkten wie der Assistenzsoftware Siri, dem vernetzten Lautsprecher HomePod und der Computer-Uhr Apple Watch ferngehalten.    

Letzteres bestritt Apple. Der Konzern habe Spotify Unterstützung bei der Einbindung von Siri angeboten - und die App für die Apple Watch sei im September 2018 im gleichen Verfahren wie bei anderen Anbietern freigegeben worden.    

Gleichzeitig verteidigte Apple das Geschäftsmodell in seinem App Store. "Apple verbindet Spotify mit unseren Nutzern. Wir stellen die Plattform, über die Nutzer deren App herunterladen und aktualisieren." Außerdem biete Apple Entwicklerwerkzeuge an und habe ein sicheres Bezahlsystem aufgebaut, "dank dem Nutzer Vertrauen in In-App-Transaktionen haben".    

Spotify wolle weiter von all diesen Vorteilen profitieren, so als wären sie eine kostenlose App, während sie auch 100 Prozent der Erlöse einbehalten. "Wir denken, das wäre falsch." Zugleich verwies Apple darauf, dass ein Großteil der Spotify-Nutzer die Gratis-Version der App verwende und viele andere zu kostenpflichtigen Abos über Deals mit Mobilfunk-Anbietern gekommen seien, an die der Musikdienst ähnliche Erlösanteile abgeben müsse. Auf den Vorwurf, dass Apple als Plattformbetreiber einen Preisvorteil habe, ging der Konzern in seiner Antwort nicht direkt ein.

Dafür warf Apple dem Musikdienst aus Schweden aber in scharfen Worten eigennützige Motive vor: "Hinter der Rhetorik verbirgt sich das Ziel von Spotify, mehr Geld aus der Arbeit anderer zu machen." Das zeige sich auch darin, dass Spotify jüngst gegen eine US-Entscheidung vor Gericht gezogen sei, die höhere Urheberrechtsabgaben bringen soll. Apple verzichtete im Gegensatz zu anderen Streamingdiensten auf eine Klage.

Bisher scheint sich auch der Markt auf die Seite von Apple zu schlagen. An der Kursentwicklung lässt sich ablesen, dass von der Spotify-Beschwerde keine Gefahr ausgeht. Zumindest derzeit. Apple-Aktionäre müssen aber im Hinterkopf behalten, dass eine wie auch immer geartete Rechtssprechung in diesem oder ähnlichen Fällen massiven Einfluss auf die Ergenisentwicklung haben könnte. Wenn Apple etwa durch gerichtliche Urteile ein Teil der AppStore-Erlöse verloren ginge, würde das das Wachstum der Service-Sparte, zu der der AppStore gehört, bremsen. 2018 machte der AppStore rund 38 Prozent der Erlöse der Servicesparte. Dahinter stehen Gesamtumsätze von 45 bis 50 Milliarden Dollar. Ein zehn Prozentpunkte geringere Provision würde sich bei gleichem Gesamtumsatz in mehr als 30 Prozent geringeren Erlösen niederschlagen.

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Aktuell ist das jedoch nicht zu befürchten, entsprechend unbeirrt nimmt die Apple-Aktie die wichtige 200-Tage-Linie ins Visier. Neue Impulse sind mit dem am 25. März geplanten News-Event zu erwarten. DER AKTIONÄR geht allerdings davon aus, dass der GD200 bei rund 190 Dollar (169 Euro) bis dahin zumindest angegriffen wird.

Hinweis auf mögliche Interessenskonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Apple.

 

 

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