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Apple geht in Berufung: Kein Abschenken der App Store-Milliarden

Apple geht in Berufung: Kein Abschenken der App Store-Milliarden
Foto: Shutterstock
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Benjamin Heimlich 11.10.2021 Benjamin Heimlich

Es geht in eine neue Runde: Im Streit um die Abgabe für Käufe im App Store hat Apple Berufung gegen das Anfang September gefällte Urteil eingelegt. Damit könnte auch die im Dezember fällige Umstellung vorerst ausgesetzt werden. Für die Amerikaner sind die Einnahmen aus dem App Store ein wichtiger Umsatzbringer.

Wie aus dem Gerichtsunterlagen hervorgeht, argumentiert der Konzern, dass durch den Hinweis auf günstigere Bezahlmethoden außerhalb des App Stores die Integrität der Plattform gefährdet würde.

Apple befürchtet, dass Programmierer ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links stellen könnten, mit denen sie ab dem 9. Dezember auf die Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb der Plattform hinweisen dürfen.

Dies war einer der wenigen Teilerfolge, die Epic Games im Rechtstreit mit dem iPhone-Konzern Anfang September erringen konnte. Das Unternehmen hinter dem Online-Spiele-Hit „Fornite“ ist bereits gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Apple kassiert zwischen 15 und 30 Prozent Gebühren für Käufe über die hauseigene Bezahlplattform. Mit 72,3 Milliarden Dollar machten die Umsätze aus dem App Store im vergangenen Jahr rund ein Viertel des Gesamtumsatzes von Apple aus.

Apple (WKN: 865985)

Dass der Konzern sich dort nicht das Wasser abgraben lassen möchte, ist daher nur logisch. Die Apple-Aktie konnte vergangene Woche die Abwärtsbewegung seit Anfang September vorerst stoppen, notiert aber am Montag vorbörslich leicht im Minus. Langfristig ist DER AKTIONÄR für Apple aber weiter optimistisch. Für investierte Anleger heißt es, die Zähne zusammenzubeißen.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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