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25.01.2024 Benedikt Kaufmann

Apple: Diese EU-Änderungen belasten die Services-Umsätze

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Um die Vorgaben des neuen EU-Gesetzes über Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) einzuhalten, hat Apple am Donnerstag umfassende Änderungen im iOS-Ökosystem angekündigt. Die Änderungen bei App Store, Standard-Browser und Zahlungsdiensten wird sich dabei auf den Umsatz auswirken. Die Frage ist nur: Wie stark?

EU-Nutzer eines iPhones können künftig nicht nur Anwendungen aus Apples App-Store installieren, sondern dafür auch alternative App-Marktplätze verwenden. Apple reagiert damit auf die rechtlichen Vorgaben des DMA. Danach müssen große und dominante Anbieter, sogenannte „Gatekeeper“, App-Stores anderer Anbieter zulassen.

Parallel zu den Anpassungen bei den App-Stores führt Apple auch weitere Änderungen ein, um Monopol-Vorwürfen der EU entgegenzutreten. So können EU-Nutzer künftig den Standard-Browser im iPhone frei festlegen. Bislang öffnet der Apple-Browser Safari automatisch alle Web-Links.

Auch das Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mit dem iPhone fällt in der EU. Bislang konnte nur der hauseigene Bezahldienst Apple Pay die NFC-Funktion ("Near Field Communication") des iPhones nutzen.

Nur wenig Entgegenkommen zeigte Apple bei der umstrittenen Umsatzbeteiligung für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe. Bislang verlangt der US-Konzern von kleineren Entwicklern und bei Langfrist-Abos 15 Prozent Umsatzbeteiligung. Anbieter mit einem Umsatz von über einer Million Dollar im Jahr müssen sogar 30 Prozent abführen. Diese Provisionen werden nun auf 10 Prozent und 17 Prozent gesenkt.

Wenn die Entwickler die Zahlungsabwicklung des App Stores nutzen, werden zusätzlich drei Prozent fällig. Als Zugeständnis gegenüber der EU ermöglicht Apple den Entwicklern nun, einen alternativen Zahlungsdienstleister in ihrer App verwenden.

Neu eingeführt wird jedoch eine „Kern-Technologie-Gebühr“ für Apps, die sehr oft installiert wurden. Sie beträgt für jede erste jährliche Installation, die über einer Schwelle von einer Million liegt, 50 Euro-Cent. Apple geht davon aus, dass künftig nur weniger als ein Prozent der Entwickler diese Gebühr für ihre EU-Apps zahlen müssen.

Noch ist schwer abzusehen, wie Apples Services-Umsätze und -Marge auf die Änderungen im Detail reagieren. Panik ist bei Apple-Anlegern jedenfalls nicht angebracht, denn Europa ist ein relativ kleiner Markt, auf dem laut Analysten nur sieben Prozent der weltweiten App-Store-Ausgaben anfallen. Gleichzeitig könnte die „Kern-Technologie-Gebühr“ einen Großteil der Umsatzeinbußen durch die Absetzung der Apple-Kommission sowie einem Wegfall der Transaktionsgebühren wieder wettmachen.

Apple (WKN: 865985)

Mit Material von dpaAFX.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Vorstand der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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