Der Staatsanwalt der US-Hauptstadt Washington hat Amazon wegen wettbewerbsfeindlicher Praktiken angeklagt. Amazon würde unabhängigen Anbietern verbieten, ihre Produkte auf anderen Plattformen günstiger anzubieten, sagte der oberste Strafverfolger für die Bundeshauptstadt, Karl Racine, am Dienstag. Dies führe zu unnatürlich hohen Preisen für die Verbraucher.
In den vergangenen Monaten wurden verschiedene kartellrechtliche Klagen gegen US-Tech-Konzerne erhoben. So verklagten das US-Justizministerium und mehrere Staaten Google. Der Vorwurf: Der Konzern habe seine führende Stellung bei der Internetsuche missbraucht. In Deutschland hat das Bundeskartellamt zwei Verfahren gegen Google eingereicht, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Die Amazon-Aktie lässt dies aber kalt. Nach leichten Kursrückgängen zum Handelsstart notiert der Titel inzwischen bei plus minus null. Unterstützung bekommt der Wert dabei von den drei gängigen gleitenden Durchschnitten (GD50, 100 und 200), die jeweils bei 3.210, 3.222 und 3.251 Dollar verlaufen.
Die Amazon-Aktie hat die Nachricht gut weggesteckt. Nach wie vor ist es entscheidend, dass die oben genannten Unterstützungen halten, da ansonsten kurzfristige Rücksetzer drohen würden. Auf lange Sicht bleibt der Titel aber aufgrund seines enormen Potenzials bei E-Commerce, Cloud, im Anzeigengeschäft, bei Streaming und im Medikamentenversand ein Basisinvestment.
(Mit Material von dpa-AFX)