Gute Nachrichten für den leidgeprüften Energieversorger RWE: Das Landgericht Essen erklärte am Dienstag eine Schadenersatzklage des russischen Oligarchen Leonid Lebedew gegen den deutschen Energieriesen für unzulässig. Die Klage gegen den ehemaligen RWE-Chef Jürgen Großmann sei dagegen zulässig. Die Auswirkungen auf den Aktienkurs halten sich bislang in Grenzen.
Das Landgericht Essen erklärte eine entsprechende Schadenersatzklage gegen RWE über 700 Millionen Euro für unzulässig. Im Jahr 2008 hatte RWE gemeinsam mit Lebedews Firma Sintez den russischen Energieversorger TGK-2 kaufen wollen. In letzter Sekunde entschied sich die RWE-Spitze jedoch um und ließ den Kauf platzen. Spätere Schadenersatzforderungen Lebedews waren bereits vor dem internationalen Schiedsgericht in London zurückgewiesen worden. Auf diese Entscheidung verwies am Dienstag auch der Essener Richter Volker Wrobel: „Der Schiedsspruch ist anzuerkennen.“
Klage gegen Großmann zulässig
Anders verhält es sich mit der Klage gegen den damaligen Konzernchef Jürgen Großmann. Weil Großmann am Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht nur als Zeuge beteiligt gewesen sei, stehe einer Klage vor einem deutschen Gericht nichts im Wege. Mit diesem Teilerfolg zeigte sich Kläger-Anwalt Josef Nachmann zufrieden. „Herr Großmann hat damals den Anschein erweckt, dass der Deal zu hundert Prozent zustande kommt und hat dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen völlig überraschend einen Rückzieher gemacht“, erklärte er nach der Urteilsverkündung. Beide Parteien haben nun die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einzulegen. Wird das Urteil von Dienstag rechtskräftig, wird der Schadenersatzprozess gegen Großmann in Essen fortgesetzt.
Aktie meiden
Mit der heutigen Entscheidung hat RWE zumindest eine Baustelle weniger. An den grundlegenden Problemen des Versorgers im Zuge der Energiewende ändert das jedoch nichts. Das scheint auch den Anlegern bewusst zu sein, denn der Kurs der Aktie reagiert am Dienstag kaum auf die Gerichtsentscheidung. DER AKTIONÄR bleibt bei der Empfehlung, das RWE-Papier zu meiden.
(Mit Material von dpa-AFX)