Große Kanzleien in den USA trommeln Wirecard-Investoren zusammen, um Sammelklagen gegen den Zahlungsabwickler auf den Weg zu bringen. Erste Klagen wegen angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze wurden bereits eingereicht. Für die angeschlagene Aktie ist das ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Am Mittwoch geht es deshalb um rund drei Prozent nach unten.
DER AKTIONÄR hat bei Rechtsanwalt Andreas W. Tilp von der Kanzlei TILP nachgefragt. Er ist Experte für Kapitalmarktrecht und Vertritt geschädigte Investoren auch in Sachen „Dieselgate“ und Steinhoff.
Herr Tilp, in den USA suchen große Kanzleien bereits aktiv nach geschädigten Investoren, um Sammelklagen gegen Wirecard anzustrengen. Gibt es für Anleger hierzulande vergleichbare Möglichkeiten?
Andreas Tilp: Ja, aber die USA stehen hier bei Lichte betrachtet nicht im Fokus. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, werden internationale Investoren in Deutschland klagen. Wirecard hat seinen Sitz in Deutschland und die Aktie notiert in Frankfurt. Und der US Supreme Court hat im Jahr 2010 mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass US-Gerichte in einer Konstellation wie dieser nicht zuständig sind. Deutschland würde hier den Schauplatz für Schadensersatzprozesse bilden. Für einen kapitalmarktrechtlichen Fall dieser Größe böte sich dann das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an. (…) Ich erhalte ja jetzt schon Anrufe aus den USA und Kanada wegen Wirecard.
Der Experte sagt aber auch: „Voraussetzung für Ansprüche ist allerdings, dass sich die Vorwürfe bestätigen.“ Das sei bislang noch nicht klar.
Wirecard sieht keine Grundlage für Klagen
Wirecard selbst gibt sich derweil entspannt: „Da die Vorwürfe keine Grundlage haben, gibt es auch keine Grundlage für potenzielle Klagen in dieser Angelegenheit“, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Zumindest nicht, soweit sie sich gegen Wirecard richten sollten.“
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