Der Aufschrei war groß, als die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream im Juni bekanntgab, den Handel mit Cannabis-Aktien ab dem 28. September 2018 einzustellen. Nun gibt es eine überraschende Wendung, denn Clearstream rudert einen Schritt zurück: Das Verbot gilt nicht für alle Cannabis-Aktien.
Clearstream gibt Entwarnung
Unternehmen, deren Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis besteht, sind nicht vom Handelsverbot betroffen. Das stellt Clearstream in einer aktuellen Pressemitteilung klar. Die ursprüngliche Liste mit betroffenen Aktien wird deshalb in den nächsten Tagen an die neuen Kriterien angepasst und kann hier eingesehen werden.
Auch für deutsche, inländische Wertpapiere gibt es Anpassungen: Unternehmen mit direktem oder indirektem Bezug zu Cannabis sind weiterhin zugelassen. Eine etwaige Beschränkung auf medizinische Notwendigkeit gibt es hier also nicht.
Neuem Gesetz sei Dank
Der Grund für diese Anpassungen ist ein neues Gesetz in Luxemburg, welches die medizinische Verwendung von Cannabis in Luxemburg legalisiert. Gute Nachrichten für Clearstream – und die Deutsche Börse! Denn diese Änderung lockert nun die ursprünglich strengeren Kriterien und damit das Handelsverbot.
Auswirkungen auf Kaufempfehlungen
Das eigentliche Handelsverbot hätte auch zwei Kaufempfehlungen des AKTIONÄR betroffen – Canopy Growth und GW Pharma. Beide Unternehmen konzentrieren sich aber auf den Verkauf von medizinischem Cannabis. Sie dürften deshalb auch nach dem 28. September 2018 an der Deutschen Börse gehandelt werden. Eine endgültige Sicherheit gibt es jedoch erst, wenn die beiden Titel aus der Clearstream-Liste entfernt werden.