FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Viele Banken verlangen von ihren Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern im Fall der Kündigung eines Hauskredits zu viel Geld. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt stärkt nach Einschätzung von Anwälten und Verbraucherschützern die Position der Darlehensnehmer.
"Erste Urteile zeigen, dass die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung so komplex ist, dass selbst die Banken daran scheitern, die gesetzlichen Informationspflichten über diese Entschädigungsforderung zu erfüllen", sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt. Er rate Betroffenen, die Klausel zur Berechnung der Entschädigung rechtlich prüfen zu lassen.
Das OLG kam am 1. Juli zu dem Schluss, dass die Ausführungen der Commerzbank
Über die Vorfälligkeitsentschädigung sichern sich Geldhäuser - vereinfacht gesagt - einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages Zinseinnahmen entgehen. Die Commerzbank hat nach Angaben des Unternehmenssprechers Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt./ben/DP/fba
Quelle: dpa-AFX