LEIPZIG/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Borussia Dortmund
Deshalb kündigten der BVB und Köln am Montag die gerichtliche Überprüfung der Landesverordnung im Eilverfahren an. Die Dortmunder halten die aktuellen Beschränkungen für "rechtswidrig". Diese "verstoßen nach Überzeugung des Fußballclubs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot", heißt es in der BVB-Mitteilung. Der Club rechnet vor, dass das "größte deutsche Freiluftstadion" gegenwärtig nur zu 0,92 Prozent ausgelastet werden darf. Der Antrag "auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren" soll am Dienstag eingereicht werden.
Köln wollte noch an diesem Montag beim Oberverwaltungsgericht Münster tätig werden. "Wir gehen davon aus, dass wir so die Obergrenze von 750 Zuschauern für Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig verändern können", sagte Geschäftsführer Alexander Wehrle. "Wir sind uns auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, aber das heißt in diesem Fall, aufmerksam zu machen, wenn Maßnahmen nicht mehr nachvollziehbar und ohne Effekt erscheinen und gleichzeitig die Überlebensfähigkeit vieler Veranstalter in Kultur und Sport gefährden."
Bei den beiden NRW-Clubs drängt die Zeit mehr als bei RB Leipzig, die Sachsen richten erst am 11. Februar gegen Köln ihr nächstes Heimspiel aus. Dortmund spielt am kommenden Sonntag gegen Bayer Leverkusen, Köln am Samstag gegen Freiburg. Der BVB erklärte, der Club habe "bis zum heutigen Tag vergeblich gehofft, im Dialog mit der Landesregierung zu einer ähnlich konsensualen und vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens selbstverständlich maßvollen Lösung kommen zu können, wie sie in Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nunmehr ermöglicht wird".
In diesen Bundesländern sind bereits teils deutlich mehr Zuschauer zugelassen, der FC Bayern darf am Samstag gegen RB vor 10 000 Fans spielen. Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am 24. Januar beschlossen, dass wegen der Omikron-Variante eigentlich abgewartet werden soll mit Öffnungsschritten für Großveranstaltungen
- bis zum 9. Februar sollten einheitliche Regeln vereinbart werden.
Dann preschten einige Bundesländer vor./mj/DP/stk
Quelle: dpa-AFX