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03.11.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-News: GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsgericht Essen bestätigt Restrukturierungsplan (deutsch)

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Gerry Weber International AG

GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsgericht Essen bestätigt Restrukturierungsplan

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EQS-News: Gerry Weber International AG / Schlagwort(e):
Unternehmensrestrukturierung
GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsgericht Essen bestätigt
Restrukturierungsplan

03.11.2023 / 18:07 CET/CEST
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In der Restrukturierungssache

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4779
eingetragenen GERRY WEBER International AG, Neulehenstr. 8, 33790 Halle,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Reichert, Neulehenstr. 8,
33790 Halle und Herrn Florian Frank, Neulehenstr. 8, 33790 Halle

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, Bockenheimer Landstraße 2, 60306 Frankfurt

wird der Restrukturierungsplan vom 25.07.2023 in Gestalt der Änderungen vom
17.08.2023 bestätigt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § §
38, 40, 66 Abs. 1, 2 StaRUG gegeben. Sie steht der/dem Planbetroffenen zu.

Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan im Abstimmungsverfahren widersprochen hat (§ 64 Absatz 2),

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt
wird als er ohne den Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine
Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52,
45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben
wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

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03.11.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gerry Weber International AG
Neulehenstraße 8
33790 Halle/Westfalen
Deutschland
Telefon: +49 (0)5201 185-0
Fax: +49 (0)5201 5857
E-Mail: ir@gerryweber.com
Internet: http://group.gerryweber.com
ISIN: DE000A255G36
WKN: A255G3
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Quelle: dpa-AFX

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