Deutsche Post AG: Information zum Aktienrückkaufprogramm
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Deutsche Post AG: Information zum Aktienrückkaufprogramm
22.06.2023 / 17:07 CET/CEST
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Corporate News
Information zum Aktienrückkaufprogramm
22. Juni 2023
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen
Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 zunächst
beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche
Post AG in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem
Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 2 Mrd. durchzuführen. Am 14. Februar 2023 hat
der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu
erwerbenden Aktien auf bis zu 105 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis
auf bis zu EUR 3 Mrd. zu erhöhen.
Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von
langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte und etwaigen
zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung
möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der
Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt.
Der Rückkauf über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens
im Dezember 2024. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgte für die ersten beiden
Tranchen auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 6. Mai 2021, gültig bis zum 5. Mai 2026. Eine dritte
Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogrammes mit Beginn 26. Juni 2023 wird
auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 4. Mai 2023 durchgeführt.
Auf Grundlage der beiden Ermächtigungen der ordentlichen Hauptversammlungen
vom 6. Mai 2021 und 4. Mai 2023 dürfen Aktien von bis zu 10 % des zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals
erworben werden. Der Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor
dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 %
unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete
Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist
der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung
zum Erwerb.
Die erste Tranche - mit Beginn am 8. April 2022 - mit einem maximalen
Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. wurde mit Laufzeitende bis zum 7.
November 2022 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen
unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn
der Tranche aktuellen Aktienkurs bis zu 1% des Grundkapitals der
Gesellschaft.
Das Gesamtvolumen von EUR 500 Mio. dieser ersten Tranche wurde ab dem 29. Juni
2022 um EUR 300 Mio. auf EUR 800 Mio. bei unverändertem Laufzeitende bis 7.
November 2022 erhöht. Die Erhöhung von EUR 300 Mio. entsprach bei dann
aktuellem Aktienkurs ca. 0,7% des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese
erste Tranche wurde am 3. Oktober beendet, insgesamt wurden Aktien im
Gesamtvolumen von ca. EUR 789,5 Mio. zurückerworben.
Die zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen von EUR 500 Mio., dies entsprach
bei dann aktuellem Aktienkurs ca. 1,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft,
wurde zwischen dem 9. November 2022 und dem 31. März 2023 auf Basis einer
unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister
durchgeführt.
Eine dritte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio., dies
entspricht bei aktuellem Aktienkurs ca. 0,9% des Grundkapitals, wird in der
Zeit vom 26. Juni 2023 bis spätestens 31. Oktober 2023 ebenfalls auf Basis
einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen
Finanzdienstleister durchgeführt werden.
Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der
Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu
Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage
der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber
hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten
Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem
regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird
auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Der durchschnittliche
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4
WKN: 555200, A2G87D
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Quelle: dpa-AFX