AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
^
EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines
Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1
Veröffentlichungsverordnung 2018
11.07.2023 / 16:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG
iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft am 6. Juli 2023 wurde zu Punkt 11. der
Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von
Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des
diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Juli 2021.)
folgender Beschluss gefasst:
Die durch Beschluss der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juli 2021
zu Punkt 10. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und
die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde
der Vorstand ermächtigt,
a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der
Beschussfassung der Hauptversammlung,
b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals
der Gesellschaft,
c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der
höchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs
der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,
zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die
Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen
ausgeübt werden.
---------------------------------------------------------------------------
11.07.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Telefon: +43 (1) 3842200-0
E-Mail: ir@ats.net
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange;
Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1677721
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1677721 11.07.2023 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX