Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Deutsche EuroShop AG
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
19.10.2020 / 11:45
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Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am
16.10.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.10.2020 über Folgendes
informiert:
* Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der
Erzielung von Handelsgewinnen.
* Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Mitteilung bestehen keine Absichten,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Deutsche
EuroShop AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche EuroShop AG angestrebt.
* Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche
EuroShop AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
* Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.
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19.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX