BVB lässt Zuschauerbeschränkungen gerichtlich überprüfen
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DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
BVB lässt Zuschauerbeschränkungen gerichtlich überprüfen
31.01.2022 / 16:01
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Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund wird die mit der aktuellen
Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einhergehenden
Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern und Zuschauerinnen beim Besuch
von Sportveranstaltungen im Freien im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens
überprüfen lassen.
Zu diesem Zweck wird der BVB voraussichtlich am morgigen Dienstag vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung im Normenkontrollverfahren einreichen.
Die zurzeit gültigen Beschränkungen hält Borussia Dortmund für rechtswidrig.
Sie verstoßen nach Überzeugung des Fußballklubs gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot. Während in
Innenbereichen trotz vergleichsweiser höherer Ansteckungsgefahr landesweit
schon jetzt Veranstaltungen mit hohen prozentualen Auslastungen (z.T. nahe
an der Vollauslastung) durchgeführt werden können, wird die Kapazität des
größten deutschen Freiluftstadions - dem SIGNAL IDUNA PARK - gegenwärtig auf
0,92 Prozent der Gesamtkapazität (81.365 Zuschauer) beschränkt.
Bis zum heutigen Tag hatte der BVB vergeblich gehofft, im Dialog mit der
Landesregierung zu einer ähnlich konsensualen und vor dem Hintergrund des
Pandemiegeschehens selbstverständlich maßvollen Lösung kommen zu können, wie
sie in Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nunmehr
ermöglicht wird. "Der nun folgende Schritt", betont der Vorsitzende der
Geschäftsführung, Hans-Joachim Watzke, "ist bedauerlich und für uns die
ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds
berechtigte Interessen zu wahren."
Der BVB, in dessen Stadion während der vergangenen Monate 16.000 Menschen
geimpft wurden, verfügt über ein bewährtes (Hygiene-)Konzept für den
Spielbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern. Der Bundesligist hält
insbesondere auch die häufig bemühte politische Argumentation bzgl. der
Infektionsgefahr auf An-/Abreisewegen für nicht schlüssig. Auswertungen
gegen Ende des vergangenen Jahres ergaben bei einer Auslastung des Stadions
in Höhe von 18 Prozent (15.000 Zuschauer) eindeutig, dass der Großteil der
Zuschauer auch aus Vorsichtsgründen mit dem eigenen PKW (10.000 Parkplätze
stehen zur Verfügung), per Fahrrad oder zu Fuß anreiste. Extreme Spitzen im
ÖPNV, wie sie in NRW an jedem einzelnen Werktag mehrfach täglich gang und
gäbe sind und von der Landesregierung hingenommen werden, konnten so
vermieden werden. Dies deckt sich ausdrücklich mit Erkenntnissen der
Dortmunder Verkehrsbetriebe DSW21.
Dortmund, den 31. Januar 2022
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations
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Quelle: dpa-AFX