SFC Energy AG beschließt Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 56,43 Mio.
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SFC Energy AG beschließt Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 56,43 Mio.
11.07.2022 / 07:48 CET/CEST
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SFC Energy AG beschließt Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 56,43 Mio.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER
SÜDAFRIKA.
Brunnthal/München, 11. Juli 2022 - Der Vorstand der SFC Energy AG (SFC) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der SFC beschlossen, das Grundkapital
durch teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals gegen
Bareinlage mit Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre durch Ausgabe von bis
zu 2.893.948 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Nennwert
von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2022 (Neue
Aktien) von EUR 14.469.743,00 um bis zu EUR 2.893.948,00 auf bis zu EUR
17.363.691,00 zu erhöhen.
Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären und den Inhabern von
Bezugsrechten vorbehaltlich der Billigung eines Wertpapierprospekts durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der
Veröffentlichung des Wertpapierprospekts im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts angeboten. Die Billigung des Wertpapierprospekts wird
voraussichtlich am 11. Juli 2022 erfolgen. Nach der Billigung wird der
Wertpapierprospekt auf der Internetseite von SFC
(https://www.sfc.com/investoren/aktie/kapitalerhoehung/) zur Verfügung
gestellt. SFC bietet die Neuen Aktien in Deutschland ausschließlich auf der
Grundlage eines von der BaFin zu billigenden Wertpapierprospekts öffentlich
an. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 12. Juli 2022 im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bezugspreis je Neue Aktie beträgt EUR
19,50 (der Bezugspreis). Der Bezugspreis von 19,50 EUR je Neuer Aktie
entspricht einem Abschlag von 18,47% auf den sog. TERP (theoretischer Preis
nach Bezugsrecht).
Die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren haben sich verpflichtet, die Neuen
Aktien während der Zeichnungsfrist, die voraussichtlich vom 13. Juli 2022
bis einschließlich 26. Juli 2022 läuft, den bestehenden Aktionären zum
Bezugspreis anzubieten. Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d.h.
fünf (5) bestehende Aktien berechtigen den Inhaber zur Zeichnung einer (1)
Neuen Aktie zum Bezugspreis. Es wird kein öffentliches Angebot außerhalb
Deutschlands stattfinden, und der Wertpapierprospekt wird auch nicht
anderweitig von einer anderen Aufsichtsbehörde gebilligt.
SFC erwartet einen Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von
bis zu rund EUR 56,43 Millionen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den
Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die regionale und technologische
Expansion, die Beschleunigung seiner Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
und anorganische Wachstumsmöglichkeiten zu verwenden.
Die Vorstandsmitglieder und Aktionäre der Gesellschaft, Dr. Peter Podesser
und Daniel Saxena, haben sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte vollständig
auszuüben; das Vorstandsmitglied und der Aktionär Hans Pol hat sich
verpflichtet, Bezugsrechte auf Neue Aktien in Höhe von EUR 100.000
auszuüben.
Die Gesellschaft und die Mitglieder des Vorstands haben sich mit den
Gemeinsamen Globalen Koordinatoren auf eine 180-tägige Sperrfrist geeinigt,
vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000A31C255 /WKN A31C25) für die Neuen Aktien werden
voraussichtlich vom 14. Juli 2022 bis zum 21. Juli 2022 (endend mit einer
Schlussauktion auf XETRA, die nicht vor 11.45 Uhr MESZ beginnt, und auf
XETRA Frankfurt Spezialist mit einer eigenständigen Sonderauktion, die um
12.00 Uhr MESZ beginnt) im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt
Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die bestehenden
Aktien der SFC (ISIN DE0007568578/WKN 756857) werden voraussichtlich ab dem
13. Juli 2022 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse "ex Bezugsrecht" notiert.
Die Neuen Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte
ausgeübt worden sind, werden im Rahmen einer Privatplatzierung
qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen Jurisdiktionen außerhalb
der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zu einem Preis angeboten, dessen Höhe die des Bezugspreises
nicht unterschreitet (die Restaktienplatzierung). Die endgültige Anzahl an
Neuen Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ablauf
der Bezugsfrist und der Restaktienplatzierung festgelegt, d.h.
voraussichtlich am 27. Juli 2022. Der Handel mit den Neuen Aktien im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und im Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
wird voraussichtlich am oder um den 1. August 2022 erteilt werden, nachdem
die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist.
Disclaimer
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland wird
ausschließlich mittels eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts
und auf dessen Grundlage erfolgen. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf die
öffentlich angebotenen Wertpapiere der SFC Energy AG sollte nur auf der
Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, wobei diese Billigung
nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen ist. Der
Wertpapierprospekt wird vor dem Beginn des öffentlichen Angebots
veröffentlicht und ist unter
https://www.sfc.com/investoren/aktie/kapitalerhoehung/ kostenlos erhältlich.
In Bezug auf die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (außer
Deutschland) oder Großbritannien wurden und werden keine Maßnahmen
ergriffen, um ein öffentliches Angebot der in diesem Dokument genannten
Wertpapiere zu ermöglichen, das die Veröffentlichung eines Prospekts in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (außer Deutschland)
oder Großbritannien erfordern würde.
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Die in diesem Dokument genannten
Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
der gültigen Fassung registriert und dürfen ohne Registrierung und ohne eine
anwendbare Ausnahmeregelung von den Registrierungsanforderungen in den
Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland ist
diese Mitteilung ausschließlich für Personen bestimmt und richtet sich
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel
2(e) der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind.
Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und richtet
sich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der
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des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts geworden
ist, die entweder: (i) Personen mit professioneller Erfahrung in
Investmentangelegenheiten, die unter die Definition von "Investment
Professionals" in Artikel 19 (5) der Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der geänderten Fassung) (die "Order")
fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) (High Net
Worth Companies, Unincorporated Associations, etc.) der Order fallen, oder
(iii) sonstige Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig weitergegeben
werden darf, sind (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante
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SFC Energy IR Kontakt:
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
Email: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
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11.07.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SFC Energy AG
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Telefon: +49 (89) 673 592 - 100
Fax: +49 (89) 673 592 - 169
E-Mail: ir@sfc.com
Internet: www.sfc.com
ISIN: DE0007568578
WKN: 756857
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1394497 11.07.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX