MÜNCHEN (dpa-AFX) - Profisportler und ihre Betreuer dürfen die Nacht- und Feiertagszuschläge für Fahrten im Mannschaftsbus steuerfrei behalten. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof in München ein ungenanntes Finanzamt in Nordrhein-Westfalen in die Schranken gewiesen: Die dortigen Beamten wollten die übliche Steuerfreiheit von Nacht- und Feiertagszuschlägen im Falle ihres örtlichen Eishockeyklubs nicht akzeptieren. Nach Auffassung des Finanzamts arbeiten Spieler und Betreuer im Mannschaftsbus nicht, sondern werden nur zu Auswärtsspielen von A nach B und wieder zurück gefahren.
Wie aus dem Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts hervorgeht, spielt es für die Steuerfreiheit der Zuschläge aber gar keine Rolle, ob die Spieler im Mannschaftsbus schlafen, Karten spielen oder eine Besprechung abhalten. Es sei unerheblich, "ob sich die Reisezeiten im Mannschaftsbus für Spieler und Betreuer vorliegend als individuell belastende Tätigkeit darstellen", heißt es in der Entscheidung des VI. Senats.
Entscheidend ist demnach, dass die Mannschaft im Auftrag ihres Arbeitgebers Bus fährt. Zu den Aufgaben des Profidaseins zählt gemäß der Arbeitsverträge "die Beteiligung an Reisen des Arbeitgebers, für die dieser auch das zu benutzende Verkehrsmittel bestimmt."
Wie bei Steuerverfahren üblich, nannte der Bundesfinanzhof weder den Namen des Klubs noch den Sitz des Finanzamts. Grund ist, dass auch für Steuerprozesse das Steuergeheimnis gilt./cho/DP/eas
Quelle: dpa-AFX