Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer erwägt laut einem Pressebericht im Zuge der US-Glyphosatrechtsstreitigkeiten, den Unkrautvernichter nicht länger an Privatanwender zu verkaufen. Der Leverkusener DAX-Konzern prüft eine entsprechende Einschränkung, wie das Handelsblatt am Donnerstag unter Berufung auf Finanzkreise schrieb. Demnach könnte Bayer mit dem Verkaufsstopp an Privatanwender auch nach einem möglichen Vergleich mit den aktuellen US-Glyphosatklägern drohende weitere Klagen zu verhindern versuchen.
Lösung bis zur Hauptversammlung?
Die Auswirkungen einer solchen Vertriebsbeschränkung wären verkraftbar, da Bayer den weitaus größten Teil des Glyphosat-Geschäfts mit professionellen Kunden in der Landwirtschaft macht. Ein Bayer-Sprecher wollte den Bericht auf Anfrage nicht kommentieren. Der als Mediator zwischen Bayer und den US-Klägern agierende Staranwalt Ken Feinberg hatte sich zuletzt "verhalten optimistisch" hinsichtlich einer raschen Lösung im Streit um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter gezeigt. Am Markt wird spekuliert, dass Bayer-Chef Werner Baumann in der Sache bis zur Hauptversammlung im April eine Lösung gefunden haben will.
DER AKTIONÄR kann sich gut vorstellen, dass Bayer bis zur Hauptversammlung einen außergerichtlichen Vergleich schließen könnte. Zuletzt kursierte eine Summe von zehn Milliarden Dollar in den Medien.
Neueinschätzung in aktueller AKTIONÄR-Ausgabe
DER AKTIONÄR hat in den letzten Wochen die Entwicklungen rund um die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten mit Argusaugen verfolgt und in der Ausgabe 06/2020 eine Neueinschätzung vorgenommen. Die Chancen stehen besser denn je, dass Bayer mit einem blauen Auge davonkommt.
DER AKTIONÄR geht davon aus, dass das Management rund um Vorstandschef Werner Baumann bis zur nächsten Hauptversammlung am 28. April eine bezahlbare Lösung in der Causa Glyphosat vorlegen kann. Mutige Anleger stellen einen ersten Fuß in die Tür.
(Mit Material von dpa-AFX)