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Zoom: Nun warnt der Bundesdatenschutz

Zoom: Nun warnt der Bundesdatenschutz
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27.05.2020 ‧ Thobias Quaß

Trotz aller Anstrengungen für mehr Sicherheit warnen jetzt Bundesdatenschutzbeauftragte vor der Nutzung von Zoom. Bundesdatenschützer Ulrich Kelber rät von diesem Skype-ähnlichen Dienst ab, wenn personenbezogene Daten im Spiel seien – es sollte eine alternative Plattform gewählt werden. Das wird aber schwierig, denn seine Kollegin warnt im selben Atemzug auch vor anderen Videokonferenz-Apps.

Die Anmeldedaten, IPs und Nachrichten werden unverschlüsselt auf den Servern von Zoom gespeichert, begründet Kelber. Das liegt an der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Dienstes, durch die nur die jeweiligen Empfänger Nachrichten entschlüsseln könnten. Noch einen Schritt weiter geht seine Kollegin Maja Smoltczyk. 

Sie kreidet neben der fehlenden Komplett-Verschlüsselung – Smoltczyk nennt hier ebenfalls Microsofts Dienste Teams und Skype – auch das Sammeln der persönlichen Daten der täglich rund 300 Millionen Konferenzteilnehmer an. Bei Zoom würden diese sensiblen Informationen ohne Berücksichtigung der internationalen Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gespeichert, erläutert die Datenschützerin.

Bis eine Verschlüsselung der Daten über alle Übertragungsstationen hinweg kommt, dürfte noch einige Zeit vergehen. Dafür müsste jedes verwendete Gerät eine persönliche Kennung erhalten – eine Herausforderung. Zoom erlaubt es beispielsweise, die Videogespräche auf dem heimischen PC zu beginnen, dann auf dem Smartphone fortzusetzen und im Büro am Arbeits-Rechner zu beenden. Selbst der große Konkurrent Microsoft kann seine Skype- und Teams-Konferenzen bisher „nur“ während der Übertragung und nicht am jeweiligen Kommunikationsendpunkt verschlüsseln.

Zoom hat vor Kurzem einen ersten Entwurf für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung veröffentlicht. Zu diesem können nun Experten, NGOs, Interessenverbänden und Kunden Feedback geben. Sollte das Unternehmen auf dieser Basis eine Komplett-Verschlüsselung für Videokonferenzen hinbekommen, wäre das ein absoluter Meilenstein. DER AKTIONÄR rät trotzdem weiterhin nicht zum Kauf der extrem volatilen und überbewerteten (2021er-KGV von rund 300) Zoom-Aktie. 

Zoom Video Commun... (WKN: A2PGJ2)

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