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14.01.2014 Michael Herrmann

Mega-News für E.on und RWE: Milliardenzahlungen voraus

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RWE

Gute Nachrichten für die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorübergehende Abschaltung der Meiler im Frühjahr 2011 für rechtswidrig erklärt. Damit dürfen E.on, RWE und Co nun auf kräftige Schadensersatzzahlungen durch die öffentlichen Kassen hoffen.

Die Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis durch das Land ist in ihrer damaligen Form rechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am heutigen Dienstag mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seien zurückgewiesen worden, das Urteil vom vergangenen Februar sei damit rechtskräftig. Damit drohen dem Land Schadenersatzforderungen der Betreiberfirma RWE.

Anordnung des Landes

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 hatte das Land angeordnet, dass die Meiler im südhessischen Biblis vorübergehend stillgelegt werden. Der VGH hatte einer Klage von RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse vorgeworfen. Die beiden Biblis-Blöcke wurden später dauerhaft vom Netz genommen, nachdem die Bundesregierung den endgültigen Atomausstieg beschlossen hatte.

Weitere Klagen laufen

Neben RWE haben auch die übrigen Betreiber der deutschen Atomkraftwerke (E.on, EnBW und Vattenfall) Schadenersatzforderungen gegen die jeweiligen Bundesländer eingereicht. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind ihre Chancen auf einen positiven Ausgang deutlich gestiegen. Das Urteil auf Bundesebene dürfte als Musterurteil gelten, gegen das sich Landesgerichte kaum wehren. Im Falle einer Revision würde deren Urteil schließlich mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgehoben werden.

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Spitzen-News für die Betreiber

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zweifellos eine gute Nachricht für E.on, RWE und Co. Werden alle Verfahren tatsächlich so entschieden wie der Musterfall Biblis, dürfen sie mit Einnahmen in Milliardenhöhe rechnen. Kurzfristig dürfte RWE von dem Urteil am stärksten profitieren, zumal die Aktie den Abwärtstrend überwunden hat. Mittel- bis langfristig bleibt E.on aber die erste Wahl unter den deutschen Versorger-Aktien.


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